Betriebskostenrechner
nach §2 BetrKV
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Die berechneten Werte sind Schätzungen basierend auf Ihren Eingaben. Für eine rechtssichere Abrechnung nach § 556 BGB und § 2 BetrKV empfehlen wir professionelle Hausverwaltung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was sind Betriebskosten nach §2 BetrKV?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten eines Gebäudes als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dabei unterscheidet § 2 BetrKV verschiedene Kostenarten, die alle in unserem Betriebskostenrechner berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Kategorien umfassen Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung und Versicherungen. Jede dieser Kategorien wird nach einem bestimmten Umlageschlüssel auf die Mieter verteilt — in der Regel nach Wohnfläche, bei Heizung und Warmwasser nach Verbrauch.
Betriebskosten in Hamburg: Was ist normal?
In Hamburg liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei etwa 2,80 € pro Quadratmeter und Monat (Quelle: empirica 2024). Dieser Wert kann je nach Altersbau, Ausstattung und Lage deutlich variieren. Moderne Neubauten mit Wärmepumpe und guter Dämmung haben oft niedrigere Heizkosten, während Altbauten in zentraler Lage höhere Nebenkosten verursachen können.
Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre Kosten einzuschätzen und mit dem Marktstandard zu vergleichen. Für eine präzise und rechtssichere Nebenkostenabrechnung empfehlen wir eine professionelle Hausverwaltung, die alle relevanten Fristen und Vorschriften einhält.
Häufige Fragen zu Betriebskosten
Was sind Betriebskosten nach §2 BetrKV?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten eines Gebäudes als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. § 2 BetrKV listet die umlagefähigen Kostenarten auf: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Aufzug, Versicherungen und Hausmeisterleistungen.
Wie hoch sind Betriebskosten in Hamburg?
In Hamburg liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei etwa 2,80 € pro Quadratmeter und Monat. Dieser Wert variiert je nach Altersbau, Ausstattung und Lage. Moderne Neubauten haben oft niedrigere Heizkosten, während Altbauten in zentraler Lage höhere Nebenkosten verursachen können.
Wann muss die Nebenkostenabrechnung erfolgen?
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres vorlegen. Bei späterer Abrechnung verfällt der Anspruch auf Nachzahlung. Die Frist gilt für Wohnraummietverhältnisse, bei Gewerbe kann davon abweichend vereinbart werden.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Nicht umlagefähig sind: Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV), Kapitalkosten (Zinsen, Tilgung), Verwaltungskosten der Eigentümer, Kosten für eigene Arbeit des Vermieters, sowie Kosten für Mietervereinbarungen und individuelle Leistungen für einzelne Mieter.
Wie werden Betriebskosten auf die Mieter verteilt?
Die Verteilung erfolgt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel. Standard ist die Verteilung nach Wohnfläche. Bei Heizung und Warmwasser erfolgt die Aufteilung nach Verbrauch (Heizkostenverordnung). Der Mietvertrag muss den Verteilungsmaßstab für jede Kostenart festlegen.