Ratgeber · Betriebskosten

Betriebskosten-Checkliste für Vermieter 2025/2026 — §2 BetrKV erklärt

Alle 17 umlagefähigen Betriebskostenpositionen, häufige Fehler und wie Sie rechtssicher abrechnen.

Februar 2026·10 min Lesezeit

Was sind Betriebskosten — und was nicht?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert abschließend, welche Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Das Prinzip ist einfach: Nur laufende Kosten des Gebäudebetriebs sind umlagefähig — keine Instandhaltungskosten, keine Verwaltungskosten, keine einmaligen Ausgaben.

Ein häufiger Fehler: Vermieter legen Kosten um, die nicht in §2 BetrKV stehen — z.B. Kontoführungsgebühren oder Reparaturkosten. Das kann zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung führen.

Merksatz: Betriebskosten = laufend + in §2 BetrKV genannt + im Mietvertrag vereinbart. Fehlt eine dieser drei Voraussetzungen, ist die Umlage unwirksam.

Alle 17 Betriebskostenpositionen nach §2 BetrKV

Die vollständige Liste der umlagefähigen Betriebskosten:

§2 Nr. 1

Grundsteuer

Die auf das Grundstück entfallende Grundsteuer.

§2 Nr. 2

Wasserversorgung

Kosten für Wasserlieferung, Abgaben, Eichung und Betrieb der Anlage.

§2 Nr. 3

Entwässerung / Abwasser

Gebühren für Entwässerung, Hauskläranlage oder Abfuhr.

§2 Nr. 4

Heizungsanlage

Betrieb, Wartung und Eichung der zentralen Heizungsanlage.

§2 Nr. 5

Warmwasserversorgung

Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage.

§2 Nr. 6

Verbundene Heizung und Warmwasser

Bei kombinierten Anlagen: Kosten für Heizung und Warmwasser.

§2 Nr. 7

Aufzug

Betrieb, Wartung, Prüfung und Reinigung des Aufzugs.

§2 Nr. 8

Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Gemeindliche Straßenreinigungsgebühren und Müllabfuhr.

§2 Nr. 9

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen, Ungezieferbekämpfung.

§2 Nr. 10

Gartenpflege

Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, Pflanzenkauf, Erneuerung.

§2 Nr. 11

Beleuchtung

Strom für gemeinschaftliche Beleuchtung (Treppenhäuser, Außenanlage).

§2 Nr. 12

Schornsteinreinigung

Kehr- und Messgebühren des Schornsteinfegers.

§2 Nr. 13

Versicherungen

Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes, ggf. Glasversicherung.

§2 Nr. 14

Hauswart

Vergütung des Hauswarts, soweit nicht für Verwaltung oder Instandhaltung.

§2 Nr. 15

Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss

Betrieb einer gemeinschaftlichen Antennenanlage oder Kabelanschluss.

§2 Nr. 16

Einrichtungen für die Wäschepflege

Betrieb von Waschmaschinen oder Trocknern in Gemeinschaftsräumen.

§2 Nr. 17

Sonstige Betriebskosten

Weitere regelmäßig anfallende Kosten, die im Mietvertrag zu benennen sind.

Fristen: Was Vermieter unbedingt beachten müssen

Die wichtigste Frist der Betriebskostenabrechnung steht in §556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.

Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2025: Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2026 beim Mieter sein.
Folge bei Fristversäumnis: Nachzahlungsansprüche des Vermieters erlöschen — unwiederbringlich. Guthaben kann der Mieter weiterhin fordern.
Ausnahme: Zu späte Abrechnung trotz Verzögerung durch Dritte (z.B. Versorger) kann Vermieter entlasten — muss aber nachgewiesen werden.

5 häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

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Falsche oder fehlende Umlageschlüssel

Der Umlageschlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein. Fehlt er, gilt Wohnfläche (§556a Abs. 1 BGB).

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Nicht umlagefähige Positionen

Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Reparaturen dürfen nicht als Betriebskosten abgerechnet werden.

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Fehlende Belegeinsicht

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in alle Belege (§ 259 BGB analog). Verweigerte Einsicht berechtigt zur Einbehaltung von Nachzahlungen.

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Falsche Gesamtfläche

Liegt die in der Abrechnung verwendete Gesamtfläche um mehr als 10% von der tatsächlichen ab, kann der Mieter die Abrechnung anfechten.

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Frist verpasst

Nach Ablauf der 12-Monats-Frist des §556 Abs. 3 BGB gehen Nachforderungen verloren — auch wenn sie sachlich berechtigt wären.

Häufige Fragen zur Betriebskosten-Checkliste

Welche Betriebskosten darf der Vermieter umlegen?

Nur die in §2 BetrKV abschließend aufgelisteten 17 Kostenkategorien sind umlagefähig — und nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden. Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät kommt?

Kommt die Abrechnung nach der 12-Monats-Frist (§556 Abs. 3 BGB), verliert der Vermieter Nachzahlungsansprüche unwiederbringlich. Mieterguthaben können weiterhin eingefordert werden.

Muss jede Betriebskostenposition im Mietvertrag stehen?

Ja. Nur vereinbarte Positionen dürfen umgelegt werden. Die Formulierung „Mieter trägt alle Betriebskosten lt. BetrKV" reicht als Globalverweisung aus.

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