Vermieterpflichten11 min LesezeitFebruar 2026

Eigentümer Pflichten Vermietung: Die vollständige Checkliste 2026

Wer vermietet, übernimmt eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten — von der Instandhaltung über die Verkehrssicherung bis zum Datenschutz. Dieser Leitfaden fasst alles zusammen, was Sie wissen müssen.

Grundpflicht: Die Wohnung in bewohnbarem Zustand erhalten

Die wichtigste Pflicht jedes Vermieters steht in §535 Abs. 1 BGB: Sie müssen dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Das klingt einfach — hat aber weitreichende Konsequenzen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Heizung, Fenster, Wasserleitungen oder andere Einrichtungen defekt werden, sind Sie als Vermieter in der Pflicht, diese auf eigene Kosten zu reparieren. Die Faustregel: Was Sie bei Einzug in Ordnung übergeben haben, müssen Sie während der Mietzeit in Ordnung halten.

Instandhaltungspflichten im Detail

Die Instandhaltungspflicht umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mietsache in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehören:

Heizungsanlage

Regelmäßige Wartung, schnelle Reparatur bei Ausfall (besonders im Winter)

Wasserinstallationen

Dichtigkeit aller Leitungen, Funktionsfähigkeit von Armaturen

Elektrik

Sicherheit der Elektroinstallationen, Funktion aller Anschlüsse

Fenster und Türen

Dichtigkeit, Schließbarkeit, Funktionsfähigkeit

Dach und Fassade

Kein Eindringen von Feuchtigkeit, Substanzerhalt

Gemeinschaftsanlagen

Fahrstuhl, Treppenhaus, Waschkeller in Ordnung halten

Verkehrssicherungspflicht: Sicherheit am Gebäude

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine der folgenreichsten Vermieterpflichten. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder kontrolliert, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Bei Verletzungen drohen erhebliche Schadensersatzansprüche.

Konkret bedeutet das für Vermieter:

  • Streupflicht im Winter: Gehwege und Zufahrten bei Schnee und Eis räumen (oder Übertragung auf Mieter durch Hausordnung)
  • Treppenhäuser: ausreichende Beleuchtung, sichere Treppengeländer, rutschfeste Beläge
  • Balkone: regelmäßige Prüfung der Tragfähigkeit, sichere Geländerhöhe (mind. 90 cm)
  • Keller und Außenanlagen: keine vorstehenden Objekte, sichere Kellertreppen
  • Gebäudehülle: lose Fassadenteile, defekte Dachziegel oder baufällige Kamine müssen unverzüglich gesichert werden
  • Spielplätze: regelmäßige Prüfung der Spielgeräte auf Sicherheit

Gesetzliche Sicherheitspflichten

Neben der allgemeinen Instandhaltung gibt es eine Reihe spezifischer gesetzlicher Pflichten, die Vermieter erfüllen müssen:

Rauchmelder-Pflicht

Landesbauordnungen der Länder

In allen 16 Bundesländern Pflicht. Jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie jeder Flur, der als Fluchtweg dient, muss mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Wartungspflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.

Energieausweis-Pflicht

§16a GEG

Bei Neuvermietung unaufgefordert vorlegen — bereits bei der ersten Besichtigung. Bußgeld bis €10.000 bei Nichtvorlage.

Trinkwasserhygiene

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Bei Gebäuden mit mehr als 400 Litern Wasservolumen in der Trinkwasseranlage: Legionellenuntersuchung alle 3 Jahre durch akkreditiertes Labor.

Heizpflicht

§535 BGB i.V.m. Mietvertrag

Von Oktober bis April muss die Heizung eine Mindesttemperatur von 20°C ermöglichen. In den Übergangsmonaten: mindestens 18°C.

Nebenkostenabrechnung: Fristen und Pflichten

Die Nebenkostenabrechnung ist eine der praktisch wichtigsten Vermieterpflichten. Die Regeln sind in §556 BGB geregelt und werden von Gerichten streng ausgelegt:

  • Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt sein (§556 Abs. 3 BGB)
  • Spätere Nachforderungen des Vermieters sind nach Ablauf der Frist ausgeschlossen — Nachzahlungsansprüche des Mieters bleiben bestehen
  • Der Mieter hat das Recht auf Belegeinsicht (Kopien auf Verlangen — ggf. kostenpflichtig)
  • Nur umlagefähige Betriebskosten nach §2 BetrKV dürfen auf Mieter umgelegt werden
  • Jede Kostenposition muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein

Datenschutz (DSGVO) bei der Vermietung

Vermieter verarbeiten personenbezogene Daten ihrer Mieter und Interessenten. Die DSGVO gilt auch für private Vermieter, sobald die Daten strukturiert gespeichert werden.

  • Datenschutzerklärung bei Vertragsschluss aushändigen
  • Mieterdaten nur zweckgebunden verwenden (keine Weitergabe ohne Rechtsgrundlage)
  • Bewerber, die abgelehnt wurden: Daten nach max. 6 Monaten löschen
  • Mieterdaten nach Mietende: Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen beachten (6–10 Jahre nach §147 AO)
  • Sichere Aufbewahrung von Kopien der Ausweise und Gehaltsabrechnungen

Häufige Fragen: Eigentümer Pflichten Vermietung

Was sind die wichtigsten Pflichten eines Vermieters?

Instandhaltungspflicht (§535 BGB), Verkehrssicherungspflicht, fristgerechte Nebenkostenabrechnung (§556 BGB), Energieausweis (§16a GEG), Rauchmelder, Heizpflicht und DSGVO-Konformität.

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Die Pflicht, Gefahrenquellen am Gebäude zu beseitigen: Streupflicht im Winter, sichere Treppenhäuser, Balkone, Fassade und Spielplätze. Verletzungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Muss ich als Vermieter einen Energieausweis vorlegen?

Ja, bei Neuvermietung unaufgefordert — bereits bei der ersten Besichtigung (§16a GEG). Bußgeld bei Nichtvorlage: bis zu €10.000.

Was gilt zur DSGVO bei der Vermietung?

Vermieter sind Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Datenschutzerklärung aushändigen, Daten zweckgebunden verwenden, abgelehnte Bewerber-Daten nach max. 6 Monaten löschen.

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