Ratgeber · 10 min Lesezeit · Steuern

Immobilien vermieten und Steuern: Was Vermieter 2025 wissen müssen

Februar 2026 · einfach verwaltet.

Wer Immobilien vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern — aber auch zahlreiche Kosten absetzen. Die steuerliche Optimierung ist für Vermieter oft wichtiger als die Miethöhe selbst. Doch was ist absetzbar? Wie funktioniert die Abschreibung? Und was gilt bei Verlusten? Dieser Leitfaden bringt Licht ins Steuer-Dunkel.

Wichtige Erkenntnis

Hausverwaltungsgebühren sind zu 100% steuerlich absetzbar als Werbungskosten. Das bedeutet: Die Kosten für eine professionelle Hausverwaltung reduzieren sich effektiv um Ihren persönlichen Steuersatz. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% zahlen Sie effektiv nur noch knapp 60% der Verwaltungskosten selbst.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtungnach § 21 EStG. Sie sind im Kalenderjahr der Zuflüsse steuerpflichtig — also wenn die Miete auf Ihrem Konto eingeht.

Was zählt zu den Einnahmen?

  • Alle laufenden Mietzahlungen (Kaltmiete)
  • Nebenkostenvorauszahlungen (werden später mit den tatsächlichen Kosten verrechnet)
  • Mietkautionen (nur bei Einbehalt, nicht bei Treuhand)
  • Sonstige Zahlungen des Mieters (z.B. für Kleinreparaturen)

Steuerliche Besonderheiten

Progressionsvorbehalt

Mieteinnahmen erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen und können den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen

Grundfreibetrag

Nur Einkommen über dem Grundfreibetrag (2025: €11.784 Single, €23.568 Verheiratete) wird versteuert

Werbungskosten

Alle Kosten zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind absetzbar

Verlustverrechnung

Negative Einkünfte können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden

Werbungskosten: Was Vermieter absetzen können

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für Vermieter gibt es eine lange Liste absetzbarer Kosten — die korrekte Erfassung ist entscheidend für die Steuerersparnis.

Voll absetzbare Kosten (laufend)

  • Hausverwaltungsgebühren (100% absetzbar!)
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung (Feuer, Elementar, Haftpflicht)
  • Rechtsanwaltskosten für Mietverhältnis
  • Reparaturen und Instandhaltungen
  • Grundstückspflege (Garten, Winterdienst)
  • Müllgebühren und Entwässerung
  • Schornsteinfeger
  • Bankgebühren für Mietkonto
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Telefon- und Portoaufwendungen
  • Büromaterial für Verwaltung
💡 Steuertipp: Hausverwaltungsgebühren sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Bei einem Steuersatz von 42% reduziert sich Ihre effektive Belastung erheblich. Eine professionelle Hausverwaltung kostet effektiv oft nur noch die Hälfte des Bruttopreises.

Absetzbare Finanzierungskosten

  • Zinsen für Fremdkapital: Voll absetzbar für Baudarlehen, Anschlussfinanzierung
  • Tilgung: Nicht absetzbar, aber erhöht den Anteil der AfA später
  • Bearbeitungsgebühren: Sofort absetzbar oder über Laufzeit verteilbar
  • Grundschuldeintragungsgebühren: Absetzbar bei Neuvermietung

AfA: Abschreibung auf das Gebäude

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentrales Instrument für Vermieter. Sie erlaubt es, die Anschaffungskosten des Gebäudes über viele Jahre steuerlich geltend zu machen — auch wenn Sie die Immobilie bar gekauft haben.

AfA-Sätze für Wohngebäude

GebäudetypAfA-SatzAfA-Dauer
Wohngebäude vor 1925 (Alt-AfA)2,5%40 Jahre
Wohngebäude 1925-2003 (neue AfA)2,0%50 Jahre
Wohngebäude ab 2004 (neue AfA)2,0%50 Jahre
Außenanlagen4,0%25 Jahre

Was wird abgeschrieben?

Nicht der gesamte Kaufpreis ist absetzbar. Der Grundstückswertmuss herausgerechnet werden — er wird nicht abgeschrieben. Nur der reine Gebäudewert (Herstellungskosten) kann abgeschrieben werden.

Beispielrechnung AfA

Annahme: Kaufpreis €400.000, davon Grundstück 20% = €80.000

  • • Abschreibungsfähiger Gebäudewert: €320.000
  • • AfA-Satz: 2,0% (Gebäude von 1990)
  • Jährliche AfA: €6.400
  • • Bei 42% Steuersatz: Steuerersparnis ca. €2.688/Jahr

Steuerklärung für Vermieter: Was gehört wohin?

Vermieter müssen ihre Einkünfte aus Vermietung in der Anlage Vder Einkommensteuererklärung angeben. Hier werden alle Einnahmen und Werbungskosten gegengerechnet.

Unterlagen für die Steuererklärung

  • Mietvertrag und alle Nebenabreden
  • Kontoauszüge der Mietsicherheiten
  • Nebenkostenabrechnungen (Eigentümer und Mieter)
  • Alle Rechnungen für Werbungskosten (Hausverwaltung, Reparaturen, Versicherungen)
  • Finanzierungsunterlagen (Zinsbescheinigung der Bank)
  • AfA-Berechnung (Kaufvertrag mit Aufteilung Grundstück/Gebäude)
  • Fahrtenbuch oder Entfernungspauschale

Verluste aus der Vermietung

Nicht selten entstehen in den ersten Jahren nach dem Kauf Verluste aus der Vermietung — wenn die Zinsen und AfA höher sind als die Mieteinnahmen. Diese Verluste können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

Verlustverrechnung nach § 21 EStG

  • Negative Einkünfte aus Vermietung mindern das Gesamteinkommen
  • Verluste können mit positiven Einkünften aus Lohn, Gewerbe oder Kapital verrechnet werden
  • Verlustvortrag in Folgejahre möglich (bei nicht ausgereichten positiven Einkünften)
  • Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für gewerbliche Vermieter
💡 Steuertipp: Hohe Zinszahlungen in den ersten Jahren führen oft zu steuerlichen Verlusten. Diese reduzieren Ihre Steuerlast bei anderen Einkünften und können zu erheblichen Steuererstattungen führen.

Spekulationssteuer bei Verkauf (§ 23 EStG)

Wer eine vermietete Immobilie verkauft, muss möglicherweise Spekulationssteuerzahlen. Die Regelung des § 23 EStG greift bei bestimmten Haltefristen und Gewinnen.

Spekulationsfrist für Immobilien

Bei Immobilien gilt eine Haltefrist von 10 Jahren. Wird die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung oder Fertigstellung veräußert, unterliegt der Gewinn der Spekulationsbesteuerung.

Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren

Nach Ablauf der 10-jährigen Haltefrist ist der Verkaufgewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Dies gilt auch für private Veräußerungsgeschäfte.

Berechnung der Spekulationssteuer

Formel:

Veräußerungspreis
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Werbungskosten (Makler, Notar)
- Herstellungskosten (Sanierungen)
= Spekulationsgewinn

Der Spekulationsgewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Es gibt keinen Freibetrag für Immobilien — im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsgütern.

Steuerliche Optimierung für Vermieter

Mit der richtigen Strategie können Vermieter ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Hier sind die wichtigsten Hebel:

Steuertipps für Vermieter

Sofortabschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €1.500 sofort abschreiben (Schränke, Lampen, etc.)

Sanierungskosten

Moderne Sanierungen mit hoher AfA (Energiesparende Maßnahmen bis 2026 mit erhöhten Sätzen)

Fahrtenbuch

Werden zum Objekt fahren (Kontrolle, Übergabe), Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen

Arbeitszimmer

Dediziertes Büro für Verwaltung mit AfA oder Pauschale absetzen

Modernisierungsumlage

11% der Modernisierungskosten können umgelegt werden (§ 559 BGB)

Hausverwaltung

Professionelle Verwaltung ist voll absetzbar und schafft transparente Dokumentation

Fazit: Steuerliche Optimierung ist Pflicht

Wer Immobilien vermietet, muss Steuern zahlen — aber auch jede Möglichkeit zur Steuerersparnis nutzen. Die AfA, Werbungskostenund die Verlustverrechnung sind mächtige Instrumente, die Ihre effektive Steuerlast erheblich senken können.

Besonders die Entscheidung für eine professionelle Hausverwaltungzahlt sich doppelt aus: Sie entlasten sich organisatorisch UND reduzieren durch die volle Absetzbarkeit der Kosten Ihre Steuerlast. Transparente Abrechnungen erleichtern zudem die Steuererklärung erheblich.

Steueroptimierte Hausverwaltung

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