Warum viele Standardmietverträge unwirksame Klauseln enthalten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten 20 Jahren zahlreiche weit verbreitete Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt. Trotzdem kursieren viele alte Formularmietverträge weiter — aus dem Internet, von Maklern oder Hausverwaltungen, die ihre Vorlagen nicht aktualisiert haben.
Das Problem: Als Vermieter haben Sie die Beweislast. Wenn Sie aus einer unwirksamen Klausel Ansprüche herleiten — etwa Schönheitsreparaturen bei Auszug oder Kleinreparaturkosten — und der Mieter widerspricht, verlieren Sie vor Gericht. Ohne Anspruch, ohne Ersatz.
10 häufige unwirksame Klauseln im Überblick
Schönheitsreparaturen mit starrem Fristenplan
§307 BGB, BGH VIII ZR 361/03
Kleinreparaturklausel ohne Betragsobergrenze
§307 BGB, BGH VIII ZR 152/05
Absolutes Haustierhaltungsverbot
§307 BGB, BGH VIII ZR 340/06
Endrenovierungsklausel ohne Rücksicht auf Mietdauer
§307 BGB, BGH VIII ZR 178/05
Abgeltungsklauseln für laufende Schönheitsreparaturen
§307 BGB, BGH VIII ZR 181/07
Verpflichtung zur Fachhandwerkerpflicht für Kleinreparaturen
§307 BGB
Bürgschaftsklauseln mit zu weitgehendem Umfang
§307, §765 BGB
Verbot des Untermietens ohne triftigen Grund
§553 BGB
Formularklauseln zur Kostenumlage für Verwaltungskosten
§307 BGB, §2 BetrKV
Klauseln zur Verschlechterungshaftung für unvermeidlichen Verschleiß
§538 BGB, §307 BGB
Was tun, wenn der Mietvertrag unwirksame Klauseln enthält?
Als Vermieter sollten Sie Ihren Mietvertrag von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einer erfahrenen Hausverwaltung prüfen lassen, bevor Sie ihn neuen Mietern vorlegen. Unwirksame Klauseln können bei Auszug zu erheblichen Kosten führen — etwa wenn Sie auf Schönheitsreparaturen verzichten müssen.
Eine unwirksame Klausel führt nach §306 BGB nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrags, sondern wird durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Das schützt den Mieter — und belastet Sie als Vermieter.
Häufige Fragen zu unwirksamen Mietvertragsklauseln
Was macht eine Mietvertragsklausel unwirksam?
Standardmietverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach §307 BGB. Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt, gegen gesetzliche Grundsätze verstößt oder unklar formuliert ist.
Sind Schönheitsreparaturklauseln generell unwirksam?
Starre Fristenpläne (z.B. "alle 3 Jahre Küche") sind nach BGH-Rechtsprechung generell unwirksam. Wirksam sind nur flexible Klauseln bei tatsächlichem Bedarf — und nur wenn die Wohnung bei Einzug frisch renoviert war.
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Unwirksame Klauseln werden durch das gesetzliche Mietrecht ersetzt (§306 BGB). Der Rest des Mietvertrags bleibt wirksam. Der Vermieter kann aus unwirksamen Klauseln keine Ansprüche herleiten.
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