Ratgeber · 10 min Lesezeit
Vermieter Steuern optimieren: Abschreibungen, Werbungskosten und Steuervorteile 2026
Februar 2026 · einfach verwaltet.
Die Vermietung von Immobilien bietet nicht nur regelmäßige Einnahmen, sondern auch erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die geltenden Regelungen kennt, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle relevanten Abzugsmöglichkeiten für Vermieter im Jahr 2026.
Steuerliche Grundlage: §21 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach §21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Mieteinnahmen versteuern, können jedoch alle mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Das Ergebnis ist Ihr "Überschuss der Einkünfte aus Vermietung", auf den die Einkommensteuer erhoben wird.
Abschreibung (AfA): Die wichtigste Steuerersparnis
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Vermietern, den Kaufpreis ihrer Immobilie über Jahrzehnte steuerlich geltend zu machen. Die Höhe der AfA hängt vom Jahr der Fertigstellung des Gebäudes ab:
- 3% linear: Für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden (§7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG). AfA-Dauer: 33 Jahre.
- 2% linear: Für Gebäude, die zwischen 1925 und 2022 fertiggestellt wurden. AfA-Dauer: 50 Jahre.
- 2,5% linear oder 9% geometrisch-degressiv: Für Gebäude im Denkmalschutz oder in Sanierungsgebieten nach den §§10f, 10g EStG.
Tipp: Die geometrisch-degressive AfA bietet in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge, empfiehlt sich aber nur bei hohen Grenzsteuersätzen und langfristiger Halteperspektive.
Hausverwaltungsgebühren steuerlich absetzen
Alle Kosten für eine professionelle Hausverwaltung sind als Werbungskosten nach §21 EStG vollständig absetzbar. Dazu gehören:
- Grundhonorar der Hausverwaltung
- Kosten für Mietersuche und -auswahl
- Gebühren für Mietvertragsgestaltung
- Kosten der Nebenkostenabrechnung
- Instandhaltungsmanagement und Koordination
- Mieterhöhungsverfahren und Mietspiegelabfragen
Bei einer Hausverwaltungsgebühr von beispielsweise €30 pro Einheit und Monat können Sie €360 pro Jahr und Einheit steuerlich geltend machen. Bei einem Portfolio von 10 Einheiten sind das €3.600 jährlich absetzbare Kosten.
Instandhaltung und Modernisierung richtig abgrenzen
Eine zentrale Unterscheidung bei den Werbungskosten ist die Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Modernisierung:
Sofort absetzbar: Instandhaltung
Maßnahmen, die das Gebäude in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen, können sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Dazu gehören:
- Reparaturen defekter Einbauten (Heizung, Sanitär, Elektro)
- Malerarbeiten und Tapezierungen
- Erneuerung von Fußböden in gleicher Qualität
- Reparatur von Dach und Fassade
- Wartung und Instandsetzung von Aufzügen
Über AfA abzuschreiben: Modernisierung
Werterhöhende Maßnahmen, die den Gebrauchswert oder die Nutzungsdauer wesentlich erhöhen, müssen über die AfA abgeschrieben werden (§7 Abs. 4 EStG). Dazu zählen beispielsweise:
- Austausch von Einbauküche gegen hochwertigere
- Einbau von Dämmung und neuen Fenstern (Energetische Sanierung)
- Erweiterung von Wohnfläche (Dachgeschossausbau)
- Erneuerung der Haustechnik (Heizungssanierung)
Weitere absetzbare Werbungskosten
Neben den bereits genannten Positionen können Vermieter zahlreiche weitere Kosten steuerlich geltend machen:
- Grundsteuer: Vollständig als Werbungskosten absetzbar, sofern nicht auf den Mieter umgelegt.
- Grundschuld- und Hypothekenzinsen: Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung der vermieteten Immobilie.
- Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung für Vermieter, Rechtsschutzversicherung.
- Werbungskosten für Mietersuche: Anzeigenkosten, Maklercourtage (im begrenzten Umfang).
- Rechts- und Beratungskosten: Steuerberater, Anwalt für Mietrecht, Gutachter.
- Entfernungspauschale: 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Immobilie (Hin- und Rückweg).
- Kontoführungsgebühren: Für das Mietkonto oder das Konto, auf dem die Mieteingänge gebucht werden.
Steuerliche Verlustverrechnung und Verlustvortrag
Werden die Werbungskosten höher sein als die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (z.B. aus nichtselbstständiger Arbeit) verrechnet werden und mindert so Ihre Gesamtsteuerlast. Nicht verrechenbare Verluste können ins nächste Jahr vorgetragen werden (§10d EStG).
Hinweis: Die Verlustverrechnung bei der Vermietung kann eingeschränkt werden, wenn die Immobilie als "übliche Vermietung" angesehen wird und hohe Zinsaufwendungen bestehen. Ein Steuerberater kann hier individuell beraten.
Fazit: Steueroptimierung mit System
Die steuerliche Optimierung für Vermieter erfordert keine komplexen Gestaltungsmodelle, sondern konsequentes Erfassen aller absetzbaren Kosten. Mit der richtigen AfA, professioneller Hausverwaltung und sorgfältiger Dokumentation lassen sich Steuerersparnisse im vier- bis fünfstelligen Bereich realisieren — Jahr für Jahr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die AfA für Wohngebäude in 2026?
Für Wohngebäude, die nach 31.12.2022 fertiggestellt wurden, beträgt die AfA 3% linear (§7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für ältere Gebäude, die zwischen 1925 und 2022 fertiggestellt wurden, gilt weiterhin 2% linear. Bei Denkmalschutzimmobilien können 9% geometrisch-degressiv oder 2,5% linear abgeschrieben werden.
Sind Hausverwaltungsgebühren steuerlich absetzbar?
Ja, Hausverwaltungsgebühren sind als Werbungskosten nach §21 EStG vollständig steuerlich absetzbar. Dies gilt für alle Kosten der Mietverwaltung, inklusive Mietersuche, Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenabrechnung und Schönheitsreparatur-Koordination.
Welche Instandhaltungskosten können Vermieter sofort absetzen?
Instandhaltungskosten können in voller Höhe im Jahr der Aufwendung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie den Wert der Immobilie nicht wesentlich erhöhen. Dazu gehören Reparaturen, Renovierungen, Malerarbeiten und Ersatz defekter Einbauten. Modernisierungen, die den Wert wesentlich erhöhen, müssen dagegen über die AfA abgeschrieben werden.
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