WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung Hamburg: Pflichten, Kosten & Eigentümerrechte (2026)

Alles, was Wohnungseigentümer in Hamburg wissen müssen — §§ WEG verständlich erklärt.

26. Februar 202612 min Lesezeiteinfach verwaltet. Redaktion

Was ist WEG-Verwaltung?

Wenn mehrere Eigentümer ein Gebäude gemeinsam besitzen, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, wie diese Gemeinschaft organisiert wird — und wer für das gemeinschaftliche Eigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage) verantwortlich ist.

Die WEG-Verwaltung übernimmt genau diese Verantwortung: Sie vertritt die Gemeinschaft nach außen, verwaltet das Gemeinschaftsvermögen, organisiert Eigentümerversammlungen und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden.

Wichtig: WEG vs. Mietverwaltung

WEG-Verwaltung = gemeinschaftliches Eigentum (alle Eigentümer). Mietverwaltung = Verhältnis Vermieter/Mieter im Sondereigentum. Viele Eigentümer brauchen beides: WEG-Verwaltung für das Gebäude, Sondereigentumsverwaltung (SEV) für ihre eigene Wohnung.

Pflichten des WEG-Verwalters (§§ 24–28 WEG)

Das WEG definiert klare Pflichten für den Verwalter. Wer diese nicht erfüllt, macht sich schadensersatzpflichtig:

§ 24 WEG
Eigentümerversammlung

Mindestens 1× jährlich einberufen, Einladung ≥2 Wochen vorher, Protokoll führen und aufbewahren.

§ 25 WEG
Abstimmung & Beschlüsse

Stimmrecht nach Köpfen (Grundsatz) oder Miteigentumsanteilen. Einfache Mehrheit für laufende Beschlüsse.

§ 26 WEG
Bestellung & Abberufung

Verwalter wird für max. 5 Jahre bestellt, kann jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden.

§ 28 WEG
Wirtschaftsplan & Abrechnung

Jährlicher Wirtschaftsplan aufstellen, Jahresabrechnung erstellen, Rücklagen verwalten.

Eigentümerversammlung: Rechte und Ablauf

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ der WEG. Hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen — von Instandhaltungsmaßnahmen bis zur Verwalterbestellung.

Ihre Rechte als Eigentümer:

  • Einberufung einer außerordentlichen Versammlung (wenn ≥25% der Eigentümer es verlangen, § 24 Abs. 2 WEG)
  • Akteneinsicht in Verwaltungsunterlagen
  • Anfechtung von Beschlüssen innerhalb von 1 Monat (§ 44 WEG)
  • Widerspruch gegen fehlerhafte Jahresabrechnungen
  • Abberufung des Verwalters bei wichtigem Grund (auch außerordentlich)

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Zwei Dokumente, die jede WEG jährlich braucht:

Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG): Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr. Grundlage für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen jedes Eigentümers.

Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG): Abrechnung der tatsächlichen Kosten des vergangenen Jahres. Enthält Einzelabrechnungen pro Einheit (Ihr Anteil) und die Gesamtabrechnung der WEG.

⚠️ Häufiges Problem: Viele Verwalter liefern die Jahresabrechnung zu spät oder fehlerhaft. Das Gesetz schreibt keine feste Frist vor — üblich ist jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres. Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung genau.

Kosten WEG-Verwaltung Hamburg: Preisvergleich

AnbietertypPreis/Einheit/MonatReaktionszeit
Traditionelle HV Hamburg€22–322–5 Werktage
Große Verwaltungsgesellschaften€25–351–3 Werktage
einfach verwaltet.ab €28< 15 Minuten

Verwalter abberufen: So geht's nach § 26 WEG

Die WEG-Reform 2020 hat die Abberufung deutlich vereinfacht. Sie brauchen keinen wichtigen Grund mehr:

  1. 1

    Tagesordnungspunkt beantragen

    Mindestens 25% der Eigentümer können die Aufnahme in die TO verlangen.

  2. 2

    Eigentümerversammlung einberufen

    Einladung ≥2 Wochen vorher. Alternativ: außerordentliche Versammlung.

  3. 3

    Abstimmung: einfache Mehrheit

    Mehr als 50% der abgegebenen Stimmen genügen. Verwalter ist sofort abberufen.

  4. 4

    Vertragsende

    Verwaltervertrag endet automatisch nach § 26 Abs. 3 WEG mit Ablauf von 6 Monaten (oder früher, wenn im Vertrag vereinbart).

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