Eigentümerversammlung — digital, rechtskonform und entspannt.
§24 WEG compliant. Keine Papierberge. Alles dokumentiert.
Einladungsfrist berechnen
Geben Sie Ihren geplanten Versammlungstermin ein — wir berechnen automatisch alle relevanten Fristen nach §24 WEG.
Was wir für Sie übernehmen
Von der Einladung bis zum archivierten Protokoll — vollständig organisiert, ohne Aufwand für Sie.
Einladungsversand
Fristgerechte Einladungen nach §24 Abs. 4 WEG — per Post oder elektronisch. Tagesordnung, Ort und Unterlagen automatisch vorbereitet.
Beschlussprotokoll
Rechtssicheres Protokoll nach §24 Abs. 6 WEG. Alle Abstimmungsergebnisse, Beschlusstexte und Unterschriften — digital archiviert.
Tagesordnung erstellen
Strukturierte Tagesordnung mit allen Pflichtpunkten (Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterentlastung) und individuellen Anträgen.
Abstimmungstools
Digitale Abstimmung in Echtzeit — transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher. Auch für Präsenz- und Hybridversammlungen.
Digitale Unterschriften
Rechtskonforme elektronische Unterschriften für Protokoll und Beschlüsse — kein Papierchaos, keine nachträglichen Versandkosten.
Nachverfolgung der Beschlüsse
Alle gefassten Beschlüsse werden automatisch in die Beschluss-Sammlung (§24 Abs. 7 WEG) übertragen und bleiben dauerhaft abrufbar.
Beschlussprotokoll Vorlage herunterladen
Kostenlose Vorlage nach §24 Abs. 6 WEG — direkt verwendbar für Ihre nächste Eigentümerversammlung. Geben Sie Ihre E-Mail ein und erhalten Sie die Vorlage sofort.
Häufige Fragen zur Eigentümerversammlung
Alles Wichtige zu §24 WEG, Fristen und Protokollpflichten.
Wie lädt man zur Eigentümerversammlung ein?
Wie lange muss das Protokoll aufbewahrt werden?
Kann die ETV online stattfinden?
Wer muss bei der ETV anwesend sein?
Was kostet eine professionelle ETV-Organisation?
Ihre nächste ETV — stressfrei und rechtssicher
Wir übernehmen die komplette Organisation Ihrer Eigentümerversammlung. Fristgerecht, dokumentiert und ohne Papierberge.
Jetzt anfragenEigentümerversammlung nach §24 WEG — Pflichten und Fristen
Nach §24 Abs. 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt nach §24 Abs. 4 WEG mindestens zwei Wochen — in dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden. Die Einladung muss Ort, Zeit und die vollständige Tagesordnung enthalten.
Beschlussfähigkeit nach WEG-Reform 2020
Die WEG-Reform 2020 hat die Eigentümerversammlung grundlegend modernisiert. Nach §25 Abs. 1 WEG n.F. ist die Versammlung nun immer beschlussfähig — unabhängig von der Anzahl anwesender Eigentümer oder vertretener Miteigentumsanteile. Die alte Regelung, wonach mehr als die Hälfte der MEA vertreten sein mussten, wurde abgeschafft. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Umlaufbeschlussfassung (§23 Abs. 3 WEG) erleichtert.
Beschluss-Sammlung als Daueraufgabe
Nach §24 Abs. 7 WEG ist der Verwalter verpflichtet, über die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse eine Beschluss-Sammlung zu führen. Diese muss für alle Eigentümer jederzeit einsehbar sein und dauerhaft gepflegt werden. einfach verwaltet. übernimmt diese Aufgabe vollständig digital — alle Beschlüsse werden automatisch erfasst, kategorisiert und archiviert.