WEG-Verwaltung Hamburg

WEG-Verwaltung Hamburg — professionell und transparent

Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklage und Instandhaltung aus einer Hand. Ab €22/Einheit/Monat.

✓ Hamburg & Umgebung✓ Ab €22/Einheit/Monat✓ Digitales Eigentümerportal✓ §34c GewO lizenziert

Was ist WEG-Verwaltung?

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Haus besitzen, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Jeder Eigentümer besitzt seine Wohnung (Sondereigentum) — und ist gleichzeitig Miteigentümer des Gebäudes und Grundstücks (Gemeinschaftseigentum).

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, wie diese Gemeinschaft organisiert wird. Der WEG-Verwalter wird von der Gemeinschaft bestellt (§ 26 WEG) und übernimmt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Aufzug und gemeinsame Außenanlagen.

Die WEG-Verwaltung ist Pflicht — ohne bestellten Verwalter ist die Gemeinschaft gesetzlich schlecht aufgestellt und riskiert Schäden, Streit und Haftungsrisiken.

WEG vs. Mietverwaltung

WEG-Verwaltung

Gemeinschaftseigentum (alle Eigentümer)

WEG §§ 18–48

Mietverwaltung

Sondereigentum (einzelner Vermieter)

BGB §§ 535 ff.

Wer als WEG-Eigentümer vermietet, braucht häufig beides — wir bieten beide Leistungen aus einer Hand.

Unsere Leistungen

Was WEG-Verwaltung bei einfach verwaltet. umfasst

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach WEG — plus digitale Services, die Ihren Alltag als Eigentümer einfacher machen.

§ 24 WEG

Eigentümerversammlung

Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung. Tagesordnung, Stimmrechtslisten, Protokoll und Beschlussumsetzung — alles aus einer Hand. Auf Wunsch auch digital (hybride ETV).

§ 28 Abs. 2 WEG

Jahresabrechnung

Klare, prüffähige Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen je Eigentümer, Gesamtabrechnung und Belegsatz. Fristgerecht, korrekt und vollständig — kein Ärger mit Einwendungen.

§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Instandhaltungsrücklage

Aufbau, Verwaltung und Anlage der Instandhaltungsrücklage. Wir empfehlen Rücklagehöhen nach dem Peters'schen Formel und passen den Wirtschaftsplan an Ihren Bestand an.

§ 27 Abs. 1 WEG

Instandhaltung & Reparatur

Beauftragung und Koordination von Handwerkern für Gemeinschaftseigentum. Angebote einholen, Aufträge vergeben, Arbeiten abnehmen. Mit lokalen Handwerkern, die wir kennen und denen wir vertrauen.

§ 28 Abs. 1 WEG

Wirtschaftsplan

Jährlicher Wirtschaftsplan mit Kostenprognose und Hausgeldberechnung. Grundlage der monatlichen Vorauszahlungen aller Eigentümer — transparent und nachvollziehbar.

Echtzeit-Einblick

Digitales Eigentümerportal

Alle Dokumente, Beschlüsse, Abrechnungen und Handwerkeraufträge — online, jederzeit abrufbar. Kein Warten auf Briefpost, kein Aktenordner-Chaos.

Transparente Preise

WEG-Verwaltung ab €22/Einheit/Monat

Kein Kleingedrucktes. Kein Extrapreise für Eigentümerversammlungen. Eine monatliche Pauschale — alles inklusive.

WEG Starter

22/Einheit/Monat

ab 6 Einheiten

  • Eigentümerversammlung (1×/Jahr)
  • Jahresabrechnung
  • Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsrücklage
  • Digitales Eigentümerportal
  • E-Mail-Support
Angebot anfragen

WEG Professional

27/Einheit/Monat

ab 10 Einheiten

  • Alles aus Starter
  • Handwerkerkoordination
  • Mieterkommunikation (SEV optional)
  • Hybride/digitale ETV
  • Priorisierter Support
  • Quartalsbericht
Angebot anfragen

WEG Premium

Auf Anfrage

ab 25 Einheiten

  • Alles aus Professional
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Berichterstattung
  • Großprojekt-Koordination
  • Sondereigentumsverwaltung
  • SLA-Garantie
Angebot anfragen

Rechtliche Grundlagen

Pflichten des WEG-Verwalters nach §§ 24–28 WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz definiert klare Pflichten. Wer diese nicht erfüllt, macht sich schadensersatzpflichtig. Das ist unser Mindeststandard — nicht unser Maximum.

§ 24 WEG

Eigentümerversammlung

Mindestens 1× jährlich einberufen, Einladung ≥ 2 Wochen vorher, Protokoll führen.

§ 26 WEG

Bestellung & Abberufung

Bestellung für max. 5 Jahre. Abberufung jederzeit durch einfache Mehrheit möglich.

§ 27 WEG

Verwaltungsaufgaben

Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durchführen, Gemeinschaftseigentum schützen, Notmaßnahmen treffen.

§ 28 WEG

Wirtschaftsplan & Abrechnung

Wirtschaftsplan aufstellen, Jahresabrechnung erstellen, Rücklagen verwalten und anlegen.

§ 27 WEG — Aufgaben des Verwalters (seit WEG-Reform 2020): Der Verwalter führt die Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durch, die nicht der Beschlussfassung bedürfen. Er ist berechtigt, ohne Beschluss dringende Notmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden am Gemeinschaftseigentum abzuwenden.

Häufige Fragen

FAQ: WEG-Verwaltung Hamburg

Was ist WEG-Verwaltung?
WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft) kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Eigentümern — also Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage. Der WEG-Verwalter wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt (§ 26 WEG) und ist für Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage zuständig.
Was kostet WEG-Verwaltung in Hamburg?
WEG-Verwaltung in Hamburg kostet je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen €22 und €35 pro Einheit und Monat. Bei einfach verwaltet. starten unsere WEG-Pakete ab €22/Einheit/Monat inklusive Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und digitaler Eigentümerportal.
Wie wähle ich einen WEG-Verwalter?
Ein guter WEG-Verwalter sollte: eine §34c GewO-Zulassung haben, Erfahrung mit WEG-Recht und Eigentümerversammlungen nachweisen, transparente Abrechnungen liefern, schnell erreichbar sein (< 24h Reaktionszeit) und ein lokales Handwerkernetzwerk mitbringen. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und fragen Sie nach Referenzen vergleichbarer WEG-Objekte.
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal jährlich (§ 24 Abs. 1 WEG). Der Verwalter muss die Einladung mindestens zwei Wochen vorher versenden (§ 24 Abs. 4 WEG). Außerordentliche Versammlungen können jederzeit einberufen werden — auch auf Antrag von mindestens 25% der Eigentümer.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?
WEG-Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) einer Eigentümergemeinschaft nach WEG. Mietverwaltung betrifft das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter im Sondereigentum. Wer eine Wohnung in einer WEG vermietet, braucht oft beides: WEG-Verwaltung für das Gebäude, Sondereigentumsverwaltung (SEV) für sein Mietverhältnis.
Kann ich den WEG-Verwalter kündigen?
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümergemeinschaft den WEG-Verwalter jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG) — auch ohne wichtigen Grund. Der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

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