Mietkaution9 min LesezeitFebruar 2026

Mietkaution Rückzahlung: Fristen, Rechte und was Vermieter wissen müssen

Wie lange darf der Vermieter warten? Was darf er einbehalten? Was passiert mit den Zinsen? Alles zur Mietkautionsrückzahlung nach §551 BGB — rechtssicher und verständlich erklärt.

Rechtliche Grundlage: §551 BGB

Die Mietkaution ist in §551 BGB geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Eckpunkte:

RegelungGesetzliche Grundlage
Maximale Kaution: 3 Nettokaltmieten§551 Abs. 1 BGB
Ratenzahlung: 3 Monatsraten möglich§551 Abs. 2 BGB
Getrennte Anlage auf Kautionskonto§551 Abs. 3 BGB
Zinsen stehen dem Mieter zu§551 Abs. 3 BGB
Prüffrist: 3–6 Monate nach BGHBGH-Urteil VIII ZR 71/05

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Rückzahlungsfrist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch mehrfach entschieden, dass dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist zusteht — üblicherweise 3 bis 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses.

Diese Frist dient dazu, dass der Vermieter:

  • Schäden in der Wohnung prüfen und Kostenvoranschläge einholen kann
  • Die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr erstellt hat
  • Eventuelle Mietrückstände beziffert hat
  • Mögliche Forderungen gegen den Mieter gesichert hat

Nach Ablauf der Prüffrist ohne Einbehalt muss der Vermieter die Kaution inklusive Zinsen zurückzahlen. Behält er einen Teil ein, muss er dies schriftlich begründen und die entsprechende Höhe benennen.

Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?

✓ Zulässige Einbehalte

Mietrückstände: Offene Mietforderungen, die der Mieter bis Mietende nicht beglichen hat, können vollständig von der Kaution abgezogen werden.
Echte Schäden über normale Abnutzung hinaus: Löcher in Wänden, zerstörte Türen, Brandflecken auf dem Parkett — Schäden, die nicht durch normalen Mietgebrauch entstehen. Wichtig: Fotodokumentation beim Einzugs- und Auszugsprotokoll.
Offene Nebenkostennachzahlungen: Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten.
Fehlende Schlüssel: Gibt der Mieter nicht alle Schlüssel zurück, können die Kosten für Schlüsseldienst und neue Schließzylinder einbehalten werden.

✗ Unzulässige Einbehalte

Normale Gebrauchsspuren: Verfärbungen an Lichtschaltern, leichte Kratzer im Parkett, minimale Wandverfärbungen durch Aufhängen von Bildern — all das ist normaler Abnutzungsverschleiß, den der Vermieter nicht abziehen darf.
Schönheitsreparaturen bei unwirksamen Vertragsklauseln: Viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind unwirksam (BGH seit 2015). Wenn die Klausel starr oder unverhältnismäßig ist, kann der Vermieter keine Renovierungskosten einbehalten.
Pauschale Renovierungskosten ohne Nachweis: Pauschal €500 für Malerarbeiten einzubehalten ohne konkrete Schadensaufstellung ist unzulässig. Jede Forderung muss einzeln nachgewiesen werden.

Zinsen auf die Mietkaution

Die Kaution muss gemäß §551 Abs. 3 BGB auf einem separaten, insolvenzsicheren Konto angelegt werden — getrennt vom Privatvermögen des Vermieters. Die anfallenden Zinsen (bei Tagesgeldkonten derzeit 2–4 % p.a.) gehören dem Mieter und müssen bei der Rückzahlung hinzugerechnet werden.

Legt der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß an, kann der Mieter Schadensersatz fordern — nämlich die Zinsen, die er auf einem vergleichbaren Konto hätte erzielen können.

Checkliste für Vermieter: Kautionsrückzahlung richtig abwickeln

  1. 1Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug erstellen und unterschreiben lassen
  2. 2Alle Schäden fotografisch dokumentieren (Datum im EXIF sichtbar)
  3. 3Handwerkerofferten für Schadensbeseitigung einholen
  4. 4Nebenkostenabrechnung für laufendes Jahr vorbereiten
  5. 5Mietrückstände prüfen und beziffern
  6. 6Alle Schlüssel entgegennehmen und Rückgabe schriftlich bestätigen
  7. 7Innerhalb von 3–6 Monaten: Kaution + Zinsen zurückzahlen oder schriftlich begründet einbehalten

Häufige Fragen zur Mietkaution Rückzahlung

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Mietkaution zurückzuzahlen?

Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist. Nach BGH-Rechtsprechung hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten. In dieser Zeit kann er Schäden prüfen, Abrechnungen erstellen und Forderungen beziffern.

Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Der Mieter kann nach Ablauf der Prüfungsfrist schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Bei Nichtzahlung ist eine Klage vor dem Amtsgericht möglich (Streitwert bestimmt die Zuständigkeit). In vielen Fällen reicht schon ein Anwaltschreiben.

Kann der Vermieter die Kaution für zukünftige Nebenkostenabrechnungen einbehalten?

Ja, aber nur in angemessenem Umfang. Der Vermieter darf den Teil der Kaution zurückhalten, der voraussichtlich für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung benötigt wird.

Was ist, wenn der Vermieter die Kaution schon ausgegeben hat?

Der Vermieter bleibt persönlich zur Rückzahlung verpflichtet — unabhängig davon, ob er die Kaution korrekt angelegt hat. Fehlende Insolvenzabsicherung ändert nichts an der Rückzahlungspflicht.

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